Bargeldloser Zahlungsverkehr
Überweisung
Damit das Giralgeld seine Funktion als Zahlungsmittel erfüllen kann, muss das Bankensystem für seinen Umlauf zwischen den Konten sorgen. Bargeldlose Zahlungen gehen immer „stofflos“ vor sich, also durch Verrechnung von Konto zu Konto. Ein häufig in Anspruch genommenes Instrument dafür ist die Überweisung. Dabei erteilt ein Kontoinhaber seiner Bank den Auftrag, zu Lasten seines Kontos einen bestimmten Giralgeld-Betrag auf das Konto eines bestimmten Empfängers zu übertragen.
Dauerauftrag
Häufig müssen sich wiederholende Zahlungen in gleich bleibender Höhe geleistet werden (z. B. Miete, Vereinsbeiträge). Für diese Fälle bietet sich ein anderes Zahlungsinstrument an: Der Dauerauftrag. Er ist eine besondere Form der Überweisung. Der Auftraggeber erteilt seiner Bank einmal den Auftrag, zu regelmäßigen Terminen einen festen Betrag auf ein bestimmtes Konto zu überweisen.
Scheck
Eine andere Form der bargeldlosen Zahlung ist der Scheck. Mit diesem Papier gibt ein Kontoinhaber seinem Kreditinstitut den Auftrag, dem Zahlungsempfänger gegen Übergabe dieser Urkunde einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen.
Debitkarten
Statt mit Scheck zahlen die Kunden inzwischen in großem Umfang mit der Bankkundenkarte direkt. Man nennt sie auch „Debitkarte“. Dabei kann der Händler die benötigten Daten über die Kontoverbindung des Zahlungspflichtigen über ein elektronisches Kassenterminal aus der Karte „auslesen“ und eine Lastschrift zum Einzug des Betrages auslösen. Der Kunde identifiziert sich und genehmigt die Zahlung entweder durch seine Persönliche Identifikationsnummer (PIN) oder mit seiner Unterschrift.
Kreditkarten
Daneben ist auch das Bezahlen mit der so genannten Kreditkarte möglich. Sie wird von zahlreichen Kreditkarten-Gesellschaften aber auch von Banken direkt ausgegeben. Der Inhaber einer solchen Karte kann in all jenen Geschäften, die dem Kreditkartensystem angeschlossen sind, bargeldlos einkaufen. Wie bei der Debitkarte zieht der Händler die benötigten Daten von der Kreditkarte entweder elektronisch oder mit einem Papierbeleg. Der Kunde muss lediglich unterschreiben. Allerdings wird der Betrag erst zu einem späteren Zeitpunkt auf seinem Konto belastet, so dass sich für den Kunden zunächst ein Zinsvorteil ergibt.